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   BGH, 05.07.1968 - IV ZR 659/68   

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https://dejure.org/1968,7362
BGH, 05.07.1968 - IV ZR 659/68 (https://dejure.org/1968,7362)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1968 - IV ZR 659/68 (https://dejure.org/1968,7362)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1968 - IV ZR 659/68 (https://dejure.org/1968,7362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 1000
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.01.1969 - IV ZR 694/68

    Ermittlung des Verschuldens bei einer Ehescheidung - Anforderungen an die

    Für die nach § 48 Abs. 2 EheG erforderliche Feststellung der Zerrüttungsursachen ist es wie auch sonst im allgemeinen geboten, derjenigen Partei den Eid anzuvertrauen, für deren Behauptungen die größere Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - in FamRZ 1968, 592).
  • BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68

    Unheilbare Zerrüttung nach drei Jahre des Getrenntlebens - Schuldprinzip der

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • BGH, 23.01.1970 - IV ZR 719/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Ist der Kläger jedoch dieser Pflicht nachgekommen und ergibt sich, daß ihn unter den dargelegten Umständen nicht die alleinige oder überwiegende Schuld an der Zerrüttung der Ehe treffen würde, so muß nunmehr der beklagte Ehegatte beweisen, daß der Kläger seine eheliche Gesinnung aus anderen, ihm zum Vorwurf gereichenden Gründen oder doch jedenfalls nicht aus den von ihm genannten aufgegeben hat (Urteile vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 = FamRZ 1968, 592 und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 = FamRZ 1968, 508; vgl. dazu Johannsen FamRZ 1969, 353, 364).
  • BGH, 26.11.1969 - IV ZR 766/68

    Vermutung der ehezerrüttenden Wirkung ehewidriger bzw. ehebrecherischer

    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 - und vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 -, FamRZ 1968, 510 und 592) nicht überein und halten deshalb der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 30.10.1968 - IV ZR 668/68

    Rechtsmittel

    Nur vage und unsubstantiierte Tatsachenbehauptungen haben dabei unberücksichtigt zu bleiben (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 -).
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